Anwaltskosten in Österreich richten sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz sowie den allgemeinen Honorarkriterien für Rechtsanwälte. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine freie Vergütung, nach Stundensatz oder ein Pauschalhonorar zu treffen.
Die Kosten für bestimmte Anwaltsleistungen werden im Rechtsanwaltstarifgesetz geregelt. Vertrauen ist die Basis für jede Zusammenarbeit, daher treffen wir stets eine schriftliche Vereinbarung über die Berechnungsgrundlage und die Tarifsätze der Honorierung.
Diese Kosten bemessen sich in der Regel nach der Höhe des Streitwertes, der Rechtsmaterie und dem Umfang seiner Tätigkeit. Dabei kann ein Anwalt sein Honorar nicht willkürlich festlegen. Er ist an Richtlinien und Gesetze (z.B. autonome Honorarkriterien - AHK, Rechtsanwalts-tarifgesetz - RATG) gebunden und verpflichtet, seine Abrechnung ohne Verzug und detailliert seinen Klienten offenzulegen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, mit dem Anwalt ein Pauschalhonorar oder eine Abrechnung auf Stundenbasis zu vereinbaren.
Wer verliert, trägt die Verfahrenskosten (Gerichts-, Anwalts, sowie etwaige Gutachterkosten). Personen, die ohne Gefährdung Ihres Lebensunterhalts einen Prozess nicht führen können, werden von den Gerichtsgebühren und Sachverständigenkosten befreit. Zusätzlich wird ihnen ein Verfahrenshelfer (ugs. „Pflichtverteidiger“) kostenlos beigestellt. Im Falle des Prozessverlustes haben Personen, die in den Genuss von Verfahrenshilfe gelangen, aber die Kosten des gegnerischen Anwaltes zu ersetzen.
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