Wer verliert, trägt die Verfahrenskosten (Gerichts-, Anwalts, sowie etwaige Gutachterkosten). Personen, die ohne Gefährdung Ihres Lebensunterhalts einen Prozess nicht führen können, werden von den Gerichtsgebühren und Sachverständigenkosten befreit. Zusätzlich wird ihnen ein Verfahrenshelfer (ugs. „Pflichtverteidiger“) kostenlos beigestellt. Im Falle des Prozessverlustes haben Personen, die in den Genuss von Verfahrenshilfe gelangen, aber die Kosten des gegnerischen Anwaltes zu ersetzen.